Der Bundesrat hat am 1. Oktober 2021 das summarische Abrechnungsverfahren für Kurzarbeitsentschädigung (KAE) verlängert. Die entsprechende Änderung der Covid-19-Verordnung Arbeitslosenversicherung tritt per sofort in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2021.
Eine Rückkehr zum ordentlichen Verfahren hätte zum jetzigen Zeitpunkt für alle Beteiligten einen erheblichen Zusatzaufwand bedeutet. Die bis Ende 2021 befristete Beibehaltung des summarischen Abrechnungserfahrens unterstützt somit die wirtschaftliche Erholung derjenigen Betriebe, die weiterhin auf KAE angewiesen sind. Zudem entlastet es die Arbeitslosenkassen bei der Abrechnung der eingereichten Kurzarbeitsgesuche.
Im Zusammenhang mit dem summarischen Abrechnungsverfahren müssen auch die Mehrstunden, welche sich ausserhalb der Kurzarbeitsphase angesammelt haben, weiterhin nicht abgezogen werden. Zudem wird nach wie vor das Einkommen aus Zwischenbeschäftigungen nicht an die KAE angerechnet.