Der Steuerabzug im Rahmen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) bleibt für das Steuerjahr 2022 unverändert und betragt:
Für Steuerpflichtige mit 2. Säule: 6’883 CHF
Für Steuerpflichtige ohne 2. Säule: 34’416 CHF
Die Höchstabzüge bilden zugleich die massgeblichen Einzahlungslimiten.