Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) hat am 16. Oktober 2020 entschieden, für das Kalenderjahr 2021 die Zinssätze im Vergleich zum Vorjahr unverändert zu belassen. Die Zinssätze werden im Anhang zur Verordnung vom 10. Dezember 1992 über Fälligkeit und Verzinsung der direkten Bundessteuer publiziert und lauten wie folgt:
- Verzugs- und Rückerstattungszins 3 %
- Vergütungszins für Vorauszahlungen 0 %