In der Volksabstimmung am 25.09.2022 wurden sowohl die Änderung des AHV-Gesetzes als auch der Bundesbeschluss über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer angenommen.
Die EStV hat in Ihrer Sitzung vom 09.12.2022 festgelegt, dass die Erhöhung der schweizerischen Mehrwertsteuer per 01.01.2024 in Kraft tritt.
Die neuen Sätze betragen dann:
Normalsatz: 8.1%
Reduzierter Satz: 2.6%
Spezialsatz für Beherbergungsleistungen: 3.8%
Wichtig ist beim Jahreswechsel 2023/2024 zu beachten, welcher Steuersatz verwendet werden muss. Massgebend ist nämlich weder das Datum der Rechnungsstellung noch das Datum der Zahlung. Entscheidend ist der Zeitpunkt bzw. der Zeitraum der Leistungserbringung. Leistungen, welche bis zum 31.12.2023 erbracht werden, unterliegen den bisherigen, und Leistungen welche ab dem 01.01.2024 erbracht werden, den neuen Steuersätzen.
Periodische Leistungen, welche für ein Jahr im Voraus bezahlt werden, wie z.B. Abonnemente, müssen aufgeteilt werden. Sollte eine Leistung von Juli bis Juli erbracht werden, werden 6 Monate mit dem bisherigen und 6 Monate mit dem neuen Steuersatz abgerechnet