Auf den 01.01.2022 wird eine Änderung der Berufskostenverordnung hinsichtlich der Besteuerung der privaten Nutzung von Geschäftsfahrzeugen in Kraft treten.
Neu soll die private Nutzung des Geschäftsfahrzeugs mit 0.9% pro Monat des Fahrzeugkaufpreises versteuert werden und beinhaltet dann auch die Kosten für den Arbeitsweg. Somit entfällt künftig die Aufrechnung für den Arbeitsweg und der Fahrtkostenabzug bei der Direkten Bundessteuer und für den Arbeitgeber die Pflicht, den Anteil Aussendienst auf dem Lohnausweis zu deklarieren. Die Möglichkeit, die effektive private Nutzung mittels Fahrtenbuch nachzuweisen und abzurechnen sowie den Fahrtkostenabzug geltend zu machen, bleibt weiterhin bestehen.
Die Kantone können diese Regelung im Interesse eines einheitlichen Lohnausweises bei den kantonalen Steuern übernehmen.