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Konsultationsvereinbarung zwischen der Schweiz und Deutschland

Das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF hat am 27.04.2021 bekannt gegeben, dass die Konsultationsvereinbarung vom 11. Juni 2020 zwischen der Schweiz und Deutschland über die Besteuerung von grenzüberschreitenden Arbeitnehmern während der COVID-19 Pandemie mindestens bis zum 30. Juni 2021 in Kraft bleibt und nicht vorher gekündigt wird. Die Situation wird vor Ablauf dieses Datums neu beurteilt und es findet eine neue Konsultation statt.

Zudem wurde vereinbart, dass die Arbeit im Home-Office aufgrund der COVID-19 Pandemie im Regelfall keine Betriebsstätte des Arbeitgebers begründet, da es sowohl an der Dauerhaftigkeit der Aktivität wie auch an der Verfügungsmacht des Unternehmens mangelt.