Das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF gibt bekannt, dass auch die vorläufige Verständigungsvereinbarung vom 13. Mai 2020 zwischen der Schweiz und Frankreich über die Besteuerung von Grenzgängern, die infolge von Massnahmen im Rahmen der Bekämpfung von COVID-19 im Home Office arbeiten, bis zum 31. Dezember 2021 in Kraft bleibt.