Das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF gibt bekannt, dass die Konsultationsvereinbarung vom 11. Juni 2020 zwischen der Schweiz und Deutschland über die Besteuerung von grenzüberschreitenden Arbeitnehmern während der COVID-19 Pandemie nochmals verlängert und mindestens bis zum 31. März 2022 nicht gekündigt wird.