Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 12. Oktober 2022 die Anpassung des maximal erlaubten Steuerabzugs im Rahmen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) beschlossen. Dieser beträgt ab dem 01.01.2023 neu:
7’056 CHF für Personen, die bereits eine 2. Säule haben;
35’280 CHF für Personen ohne 2. Säule.
Die Höchstabzüge bilden zugleich die massgeblichen Einzahlungslimiten. Aufrundungen bei der Einzahlung sind nicht zulässig.