Die Liste der meldepflichtigen Berufsarten wird jeweils im vierten Quartal eines Jahres aktualisiert und gilt für die Dauer vom 1. Januar bis 31. Dezember des nachfolgenden Jahres. Für die Unterstellung von Berufsarten unter die Stellenmeldepflicht gilt als einziges Kriterium die Arbeitslosenquote von mindestens 5 Prozent in einer Berufsart.
Die Quoten werden gesamtschweizerisch und anhand des Durchschnitts über zwölf Monate in Berufsarten gemäss der Schweizerischen Berufsnomenklatur CH-ISCO-19 des Bundesamtes für Statistik (BFS) berechnet. Am 27. November 2020 wurde nun die Liste der meldepflichtigen Berufsarten für das Jahr 2021 bestätigt. Aufgrund des deutlichen Anstiegs der Arbeitslosigkeit ab März 2020, bedingt durch die COVID-19-Krise, hat sich die Zahl der meldepflichtigen Berufsarten für das Jahr 2021 im Vergleich zum Vorjahr erhöht.
Alle Berufsarten, die im Jahr 2020 meldepflichtig waren, werden dies auch im Jahr 2021 sein. Hinzu kommen weitere Berufsarten aufgrund der erhöhten Arbeitslosigkeit. Die Covid-19-Krise hat sich am stärksten auf personenbezogene Dienstleistungen (z.B. Gast- und Beherbergungsgewerbe, Detailhandel), den Bereich Kunst und Unterhaltung, die Reisebranche (Luftfahrt, Reiseveranstalter) und das verarbeitende Gewerbe (z.B. Uhren und MEM-Industrie) ausgewirkt. Viele der neu meldepflichtigen Berufe stammen aus diesen Bereichen, wie zum Beispiel Köche, Restaurantangestellte, Reinigungsangestellte in Büros, Hotels und anderen Einrichtungen, Event Manager, Sicherheitsangestellte, Taxichauffeure, Schweissfachleute, Uhrenarbeiter oder auch Verkaufs- und Marketingleiter.