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Höchstabzüge Säule 3a für das Jahr 2023

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 12. Oktober 2022 die Anpassung des maximal erlaubten Steuerabzugs im Rahmen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) beschlossen. Dieser beträgt ab dem 01.01.2023 neu:

7’056 CHF für Personen, die bereits eine 2. Säule haben;

35’280 CHF für Personen ohne 2. Säule.

Die Höchstabzüge bilden zugleich die massgeblichen Einzahlungslimiten. Aufrundungen bei der Einzahlung sind nicht zulässig.