Der Steuerabzug im Rahmen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) bleibt unverändert zum Vorjahr und beträgt:
Für Steuerpflichtige mit 2. Säule 7’056 CHF
Für Steuerpflichtige ohne 2. Säule 35’280 CHF
Die Höchstabzüge bilden zugleich die massgeblichen Einzahlungslimiten. Aufrundungen bei der Einzahlung sind nicht zulässig