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Kündigung der Konsultationsvereinbarung zwischen der Schweiz und Deutschland

Wie zu erwarten gibt das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF bekannt, dass die Konsultationsvereinbarung vom 11. Juni 2020 einschließlich der Ergänzungen vom 30. November 2020 und vom 27. April 2021 zwischen der Schweiz und Deutschland über die Besteuerung von grenzüberschreitenden Arbeitnehmern während der COVID-19 Pandemie einvernehmlich zum 1. Juli 2022 gekündigt wird und mit Ablauf des 30. Juni 2022 außer Kraft tritt.