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Pauschalspesen endlich auch in Basel-Stadt wieder für Kleinunternehmen

Künftig erhalten auch Kleinunternehmen im Kanton Basel-Stadt unabhängig von einer Mindestanzahl leidender Angestellter wieder die Möglichkeit, Pauschalentschädigungen für Repräsentations- und Kleinauslagen zu gewähren, die dann nicht steuerbar sind. Nach dem Regierungsrat hat am 24.06.2021 auch der Grosse Rat eine entsprechende Praxisänderung beschlossen und die Steuerverwaltung Basel-Stadt ein revidiertes Merkblatt zu den Spesenreglementen veröffentlicht.

Leitende Angestellte oder Geschäftsführer haben im Rahmen ihrer geschäftlichen Tätigkeit oftmals Auslagen für Repräsentation oder für die Pflege ihrer Kundschaft. Die Belege für diese Kleinausgaben sind teilweise nicht oder nur unter schwierigen Bedingungen zu beschaffen. Namentlich handelt es sich dabei beispielsweise um Kleinauslagen für Essen und Trinken, Geschenke bei Einladungen, Parkgebühren oder Fahrten mit den öffentlichen Verkehrsmitteln. Aus Gründen der unkomplizierten Abwicklung ist daher sinnvollerweise für leitende Angestellte eine Pauschalentschädigung auszurichten. Mit einer solchen Pauschalentschädigung werden sämtliche Kleinausgaben bis zur Höhe von 50 Franken pro Ereignis abgegolten.