Aktuelles

Urteil des Bundesgerichts zur Kurzarbeitsentschädigung

Das Bundesgericht hält in einem Urteil fest, dass beim summarischen Abrechnungsverfahren Ferien- und Feiertage für Mitarbeitende im Monatslohn bei der Bemessung der Kurzarbeitsentschädigung (KAE) zu berücksichtigen sind. Das entsprechende Urteil des Bundesgerichts ist am 17. November 2021 gefällt worden und am 9. Dezember 2021 beim Staatssekretariat für Wirtschaft SECO eingegangen.

Am 26. Februar 2021 hatte die Arbeitslosenkasse Luzern mit der Unterstützung des SECO beim Bundesgericht Beschwerde gegen einen Entscheid des Kantonsgerichts Luzern zur Frage der Ferien- und Feiertagsentschädigung bei Kurzarbeit im summarischen Abrechnungsverfahren eingereicht. Das Bundesgericht hat die Beschwerde nun in einem Urteil abgewiesen. Das Bundesgericht hält in seinem Urteil fest, beim summarischen Abrechnungsverfahren seien Ferien- und Feiertage für Mitarbeitende im Monatslohn bei der Bemessung der Kurzarbeitsentschädigung (KAE) zu berücksichtigen.

Das SECO hat das Urteil des Bundesgerichts zur Kenntnis genommen und wird dessen Auswirkungen auf den Vollzug der KAE nun eingehend analysieren. Die Konsequenzen für ein mit dem Bundesgerichtsurteil konformes Abrechnungsverfahren sollen möglichst rasch eruiert werden. Das SECO wird den Forderungen des Bundesgerichts entsprechen, mit dem Ziel, dem Bundesrat zu Beginn des neuen Jahres entsprechende Vorschläge zur Entscheidung zu unterbreiten.