Die steuerlichen Höchstabzüge im Rahmen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) bleiben in 2026 analog Vorjahr:
Für Steuerpflichtige mit 2. Säule 7’258 CHF
Für Steuerpflichtige ohne 2. Säule 36’288 CHF
Die Höchstabzüge bilden zugleich die massgeblichen Einzahlungslimiten. Aufrundungen bei der Einzahlung sind nicht zulässig
