Formulare Vollmacht ggü. EStV für Korrespondenz MwSt. Julian Phillipp 30. März 2021 Kommentare deaktiviert für Vollmacht ggü. EStV für Korrespondenz MwSt. Mit dieser Vollmacht können Sie sich in allen Belangen der MwSt. durch uns gegenüber der Steuerverwaltung vertreten lassen.